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Person hält Schirm über Holzfiguren

Wir erleichtern Ihre Arbeit

Foto: © Андрей Яланский - stock.adobe.com
Dr. Antje Schregel-Kühn
Von DR. ANTJE SCHREGEL-KÜHN (Fachärztin für Arbeitsmedizin und Anästhesie, Teil des PVS-ASA-Teams)
5 Min.Lesezeit

In den folgenden Monaten möchten wir über unsere Arbeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz informieren. Als erstes Thema stellen wir Ihnen heute die Angebotsvorsorge bei Arbeiten am Bildschirm vor.

Die Arbeit am Bildschirm im Büro oder im Home Office kann sich auf Dauer auf die Augen und die Körperhaltung auswirken und Beschwerden verursachen. Daher sollten alle Beschäftigten, die längere Zeit am Bildschirm arbeiten, regelmäßig eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen, um gesundheitliche Schäden frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Die Teilnahme an dieser Vorsorgeuntersuchung ist immer freiwillig, der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der ärztlichen Beratung. Die Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nur Ihnen mitgeteilt. Bei der Vorsorgeuntersuchung werden in einem allgemeinen Teil die individuellen Arbeitsplatzbedingungen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit, die Arbeitsaufgabe und auch der Arbeitsort – ob zu Hause oder im Büro gearbeitet wird – erfragt und eine Anamnese zu den Vorerkrankungen und der Medikamenteneinnahme erhoben. Im sogenannten speziellen Teil erfolgt ein Sehtest. Wird schon eine Sehhilfe benötigt, sollte diese unbedingt mitgebracht werden, damit geprüft werden kann, ob diese Sehhilfe eine ausreichend Unterstützung bietet. Beim Sehtest wird dann die Sehfähigkeit für die Nähe, die Ferne und am Bildschirm getestet. Darüber hinaus werden das Farbensehen, das räumliche Sehen und die Stellung der Augen (Phorietest) überprüft. Mit dem Amslertest wird untersucht, ob es Hinweise auf eine Netzhauterkrankung gibt.

Anhand dieser Ergebnisse und – gegebenenfalls auch mit einer körperlichen Untersuchung – erfolgt dann eine ärztliche Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung und, falls nötig, zu einer Sehhilfe. Denn durch eine verminderte Sehfähigkeit oder eine nicht geeignete Sehhilfe aber auch durch ungenügende Beleuchtung, kann es zum Beispiel zu Verspannungen im Nackenbereich kommen. Falls eine Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig ist, unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber finanziell. Die Voraussetzungen hierzu können im Intranet der PVS eingesehen werden.

Vorschau PVS einblick 02/22

Zusätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen für die Bildschirmarbeitsplätze, besucht Sie das Arbeits- und Gesundheitsschutz-Team auch regelmäßig am Arbeitsplatz, um Sie zu der Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes ergonomisch zu beraten und zu überprüfen, ob es technische oder sicherheitsrelevante Mängel gibt.

Ihr ASA-Team

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