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Logistik Blutspende

Was passiert mit meiner Blutspende?

Fahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes liefern die Spenden ins Produktions- und Logistikzentrum. Foto: © DRK-Blutspendedienst West
Portratitfoto des Artikel-Autors Robert Targan
Von ROBERT TARGAN (Freier Texter, Autor & Redakteur)
5 Min.Lesezeit

Von der Blutspende bis zum Empfänger ist es ein weiter Weg: Nach der Entnahme geht es direkt ins Labor, wo das Blut auf mögliche Krankheitserreger untersucht wird. Doch die Zeit, in der gespendetes Blut und dessen Bestandteile verwendet werden können, ist knapp: Ein kontinuierlicher Blutspendeprozess ist daher überlebenswichtig! Alles rund um den Transport, die Testung sowie Einsatzmöglichkeiten von Blutspenden:

Wie verläuft der Blut-Transport?

Der Transport von Blut unterliegt, so wie auch die Produktion, Lagerung und Transfusion von Blutprodukten, höchsten Qualitätsanforderungen. Hierfür sieht das Transfusionsgesetz strenge Richtlinien vor. Nach einer erfolgten Spende wird das Präparat in das jeweils zuständige Produktions- und Logistikzentrum befördert. Während des gesamten Transports überwachen und protokollieren Datenlogger die Temperaturen der Konserven; im Cockpit behält der Fahrer per Bildschirm den Überblick. Apropos Transport: Für Patienten, die dringend auf lebensrettende Blutpräparate angewiesen sind – etwa nach einem Verkehrsunfall – konnten die ADAC Luftrettung und der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg/Hessen kürzlich eine gute Nachricht verkünden. Beide Institutionen arbeiten eng zusammen, um die Entwicklung einer Drohnenlogistik zu forcieren. Werden bislang nahezu alle Blutproben und -produkte mit Fahrzeugen auf der Straße transportiert, bieten Drohnen eine völlig neue Anbindung an Krankenhäuser und Transfusionspraxen – sowohl in Ballungsgebieten, als auch ländlichen Regionen. Ein erstes Modell existiert bereits: Die Drohne namens MediCargo hat einen Durchmesser von 1,24 Metern, ist sieben Kilo schwer und kann beim Abflug  rund 1,5 Kilogramm Blut transportieren.

Welche Testungen erfolgen im Labor?

Zur weiteren Verarbeitung der Blutspenden werden die Konserven im Produktions- und Logistikzentrum zentrifugiert und in ihre Blutbestandteile aufgeteilt – es entstehen Erythrozytenkonzentrate, Thrombozytenkonzentrate und Plasma. Im Labor findet derweil die Untersuchung der Kontrollröhrchen, die bei jedem Blutspendetermin entnommen werden, statt. Nach der Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor gilt der Blick etwaigen Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis und Syphilis; hierzu kommt ein Antikörper- und Virusdirektnachweis-Test zum Einsatz. Sollte im Rahmen dieser standardmäßig durchgeführten Tests ein Befund von der Norm abweichen, wird der Spender bzw. sein Hausarzt schriftlich informiert.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Vollblut- und einer Plasmaspende?

Bei ersterer steht eine Entnahme von etwa 500 Milliliter Vollblut aus der Armbeuge des Spenders an. Im Anschluss wird das Blut in seine Bestandteile aufgetrennt und weiterverarbeitet. Der eigentliche Spendevorgang dauert etwa zehn Minuten – hinzu kommen die Anmeldung, eine ärztliche Untersuchung und natürlich auch eine Ruhepause. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Vollblutspende sehen vor, dass Spender gesund und fit sind; es darf zudem kein erhöhtes Infektionsrisiko vorliegen. Ab dem 18. Geburtstag sind regelmäßige Spenden möglich, und zwar bis zum 68. Lebensjahr. Der Körper muss solch einen Aderlass gut verkraften: Spendenwillige sollen daher ein Mindestgewicht von 50 Kilogramm auf die Waage bringen. Diese Voraussetzungen gelten auch für eine Plasmaspende, allerdings gestaltet sich hier der Ablauf etwas anders. Das aus der Armbeuge entnommene Blut erreicht per Schlauch eine Apheresemaschine und wird daraufhin zentrifugiert. Das separierte Blutplasma wird zurückgehalten, während die restlichen Blutbestandteile zurück in den Körper gelangen. Auch müssen Spender hier etwas mehr Zeit einplanen, dauert der Prozess doch rund 45 Minuten. Pro Jahr sind maximal 60 Plasmaspenden möglich.

Welche Patienten werden mit den Präparaten versorgt?

Statistiken zufolge kommt der größte Teil gespendeten Bluts mittlerweile in der Onkologie, also zur Behandlung von Krebspatienten, zum Einsatz. Dahinter finden sich Erkrankungen des Herzens, Magen- und Darmkrankheiten sowie Sport- und Verkehrsunfälle. Vor allem bei schweren Unfällen ist es durchaus möglich, dass aufgrund bestimmter innerer Verletzungen mindestens zehn Blutkonserven pro Unfallopfer notwendig sind. Vom Blutspendedienst Bayern ist zu erfahren, dass im flächengrößten Bundesland jeden Tag 2000 Blutkonserven benötigt werden, um eine Versorgung von kranken oder verletzten Patienten gewährleisten zu können. Blutplasma oder die daraus hergestellten Präparate hingegen erreichen Patienten, deren Funktion des Blutes aufgrund einer Krankheit gestört ist. Dies kann auch im Zuge von Verletzungen oder Verbrennungen geschehen. Patienten, die an einer angeborenen Immunschwäche leiden, sind ebenfalls auf Plasmapräparate angewiesen. Gleiches gilt für Menschen mit einer Blutgerinnungsstörung. 

Was hat sich aufgrund von COVID-19 geändert?

Bereits vor Ausbruch der Coronavirus-Pandemie galten für Blutspendetermine äußerst strenge Hygieneregeln. Somit gewährleisten auch die infektionseindämmenden Maßnahmen, die seit dem Frühjahr 2020 bestehen – und seitdem für die Blutspendetermine fortlaufend überprüft und angepasst werden – einen umfangreichen Schutz für alle Spendenwillige. Ebenfalls gut zu wissen: Wer an einer Corona-Infektion erkrankt war und Blut spenden möchte, kann dies bereits zwei Wochen nach Genesung tun. Zudem entfallen für die Termine die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen und die 3G-Regelung. Weiterhin Bestand hat die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Zurückstellungen erfolgen bei Symptomen wie Halskratzen, Schüttelfrost, Husten oder Kurzatmigkeit (meist für vier Wochen). Bei einer erhöhten Körpertemperatur über 38 °C darf eine Blutspende ebenfalls nicht stattfinden. Laut Paul-Ehrlich-Institut ist auf Basis des aktuellen Wissenstandes nach der Impfung mit einem bisher zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoff keine Spenderrückstellung erforderlich.

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Ausgabe: 04/2022

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