Zum Hauptinhalt
Ärztin mit Tablet

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Was gilt für GKV und PKV?

Foto: © nenetus - stock.adobe.com
Von DR. MED. MARKUS MOLITOR (MBA, M.D.R.A., Arzt und Zahnarzt, Leiter Gebührenreferat und PVS forum)
2 Min. Lesezeit

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt. Aber was bedeutet dies für Ärzte, die rein privatärztlich tätig sind oder für Patienten, die privatversichert sind?

GKV-Patienten in der KV-Praxis

KV-Praxen müssen im Laufe des vierten Quartals von der Papier-AU auf die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) umstellen. Hierzu sind eine TI-Anbindung (Telematikinfrastruktur) und ein Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) notwendig. Verschiedene Hersteller haben KIM-Lösungen entwickelt, auch die KBV bieten einen KIM-Dienst an. Zudem benötigt das jeweilige Praxisinformationssystem möglicherweise ein Update. Die Kosten für Ausstattung und Betrieb werden über Pauschalen erstattet. Für Praxen, die noch nicht die technischen Voraussetzungen erfüllen, gibt es eine Übergangslösung bis Ende 2021.

Im ersten Schritt werden die AU-Daten als eAU an die Krankenkasse übermittelt, sowie Ausdrucke für den Patienten und den Arbeitgeber erzeugt. Im zweiten Schritt, ab 1. Juli 2022, soll dann auch die Weiterleitung an den Arbeitgeber digital erfolgen.

GKV-Patienten in der Privatpraxis

Reine Privatpraxen sind nicht verpflichtet, an der eAU teilzunehmen. Laut telefonischer Auskunft der KBV erhalten also auch GKV-Patienten, die sich auf eigene Kosten in einer rein privatärztlich tätigen Praxis behandeln lassen, weiterhin ausgedruckte Bescheinigungen für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und den Versicherten. Hier müsste der GKV-Versicherte, auch nach Mitte 2022, weiterhin die Weiterleitung an den Arbeitgeber übernehmen, da diese in diesem Fall nicht auf elektronischem Wege erfolgt. Eine klare Regelung hierzu steht jedoch noch aus.

PKV-Patienten in der KV-Praxis und Privatpraxis

Patienten, die PKV-versichert sind, steht die eAU nicht zur Verfügung. Üblicherweise werden hier mit Hilfe des Praxisinformationssystems Ausdrucke für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und den Versicherten erzeugt und dem Patienten mitgegeben.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Mit der PVS holding sicher durch den Wandel
Neue Gebührenordnung für Ärzte

Mit der PVS holding sicher durch den Wandel

Nach über vier Jahrzehnten steht eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte bevor. Dr. Camino Valentín-Gamazo und Konstantin Theodoridis (PVS holding) zur Entwicklung der GOÄneu.

Mehr erfahren
Wenn Lebenserfahrung auf Neugier trifft
Dialog der Generationen

Wenn Lebenserfahrung auf Neugier trifft

Projekte und Einrichtungen, die Jung und Alt zusammenbringen, gewinnen zusehends an Bedeutung. Die KiSenTa im rheinland-pfälzischen Rohrbach verbindet eine Kinder- mit einer Seniorentagesstätte.

Mehr erfahren